Steuerberater für Mittelstand in Stuttgart, Fellbach, Metzingen, Backnang, Holzmaden, Filderstadt, Pleidelsheim, Singen,Konstanz,Sersheim,Neuenstein,Schorndorf, Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.3 StBerG, insbesondere Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen, Beratung auf diesen Gebieten, Wirtschaftsberatung, Übernahme von Buchführungsarbeiten, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in Steuersachen und sonstige Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet des Rechnungswesen und der wirtschaftlichen Organisation sowie Ausübung von treuhänderischen Verwaltungs- aufgaben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024